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Gladwyn Jebb (kommisarisch)
24.10.1945 – 02.02.1946
Trygve Halvdan Lie
02.02.1946 – 10.11.1952
Dag Hammarskjöld
10.04.1953 – 18.09.1961
Sithu U Thant
30.11.1961 – 31.12.1971
Kurt Waldheim
01.01.1972 – 31.12.1981
Javier Pérez de Cuéllar
01.01.1982 – 31.12.1991
Boutros Boutros-Ghali
01.01.1992 – 31.12.1996
Kofi Annan
01.01.1997 – 31.12.2006
Ban Ki-moon
seit 01.01.2007

Der UN-Generalsekretär leitet die UN-Vollversammlung. Er/Sie initiiert UN-Geführten Aktionen, überprüft geschlossenen Verträge und führt eine Rüstungsübersicht. Zudem überwacht der Sekretär die Stationierung von Militär und von Truppenbewegungen. (Die UN wird zumeist durch die Spielleitung gestellt.)
Der Name „Vereinte Nationen” wurde vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Franklin D. Roosevelt, geprägt. Verwendet wurde er erstmals am 1. Januar 1942 während des Zweiten Weltkriegs in der „Erklärung der Vereinten Nationen”. Zu einer Zeit als die Vertreter von 26 Nationen die feierliche Verpflichtung ihrer Regierungen bekundeten, gemeinsam den Kampf gegen die Achsenmächte fortzusetzen.
1899 wurde in Den Haag die erste Internationale Friedenskonferenz abgehalten. Hier wurden die Instrumente zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, zur Verhinderung von Kriegen und zur Kodifizierung von Regeln der Kriegführung ausgearbeitet. Sie verabschiedete das Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle und schuf den Ständigen Schiedsgerichtshof, der 1902 seine Arbeit aufnahm.
Vorläufer der Vereinten Nationen war der Völkerbund. Eine Organisation, die während des Ersten Weltkriegs unter ähnlichen Umständen erdacht und 1919 mit dem Versailler Vertrag „zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Nationen und zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit” eingerichtet worden war.
Der Völkerbund hörte zu existieren auf, als seine Bemühungen, den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu verhindern, scheiterten.
1945 traten in San Francisco die Vertreter von 50 Ländern zu einer Konferenz der Vereinten Nationen über eine internationale Organisation zusammen, um die Charta der Vereinten Nationen zu verfassen. Die Charta wurde am 26. Juni 1945 von den Vertretern der 50 Länder unterzeichnet. Offizieller Gründungstag der Vereinten Nationen war der 24. Oktober 1945, als China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und die Mehrheit der anderen Unterzeichner die Charta ratifiziert hatten. Seither wird jedes Jahr am 24. Oktober der Tag der Vereinten Nationen gefeiert.
(Quelle: www.unric.org)
Gemäß der Charta trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.
Der Rat besteht aus 15 Mitgliedern: fünf ständigen — China, Frankreich, der Russischen Föderation, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigte Staaten — und 10 nichtständigen, die von der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt werden.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von mindestens neun der 15 Mitglieder. Für Beschlüsse zu Sachfragen ist ebenfalls die Zustimmung von neun Mitgliedern erforderlich, allerdings darf dabei keines der fünf ständigen Ratsmitglieder dagegen stimmen. Das ist die so genannte Regel der „Einstimmigkeit der Großmächte”, die oft als „Vetorecht” bezeichnet wird.
Stimmt ein ständiges Ratsmitglied einem Beschluss nicht zu, legt es mit seiner Nein-Stimme ein Veto ein. Alle fünf ständigen Mitglieder haben bereits bei der einen oder anderen Gelegenheit von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht. Wenn ein ständiges Mitglied mit einem Beschluss nicht einverstanden ist, aber dennoch kein Veto einlegen will, kann es sich der Stimme enthalten und damit die Annahme einer Resolution — wenn sie die erforderliche Zahl von neun Für-Stimmen erhält — ermöglichen.
Nach Artikel 25 der Charta haben sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichtet, die Beschlüsse des Sicherheitsrats anzunehmen und durchzuführen.
Während andere Organe der Vereinten Nationen nur Empfehlungen an die Regierungen abgeben können, kann allein der Sicherheitsrat Beschlüsse fassen, die für die Mitgliedstaaten aufgrund der Charta bindend sind.
Gemäß der Charta hat der Sicherheitsrat die Aufgabe und Befugnis:
• den Weltfrieden und die internationale Sicherheit im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wahren,
• Konfliktparteien zur Beilegung ihrer Streitigkeit mit friedlichen Mitteln aufzufordern,
• Konflikte oder Situationen zu untersuchen, die zu internationalen Reibungen führen könnten und Verfahren oder Bedingungen für die Beilegung solcher Streitigkeiten zu empfehlen,
• die Mitglieder der Vereinten Nationen aufzufordern, Maßnahmen unter Ausschluss der Anwendung bewaffneter Gewalt — wie etwa Sanktionen — zu ergreifen, um den Beschlüssen des Rats Wirksamkeit zu verleihen,
• Gewalt zur Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit anzuwenden oder diese zu ermächtigen,
• die friedliche Beilegung von örtlichen Streitigkeiten im Wege regionaler Vorkehrungen anzuregen und regionale Einrichtungen für Zwangsmaßnahmen unter seiner Aufsicht einzusetzen,
• der Generalversammlung die Ernennung des Generalsekretärs zu empfehlen und gemeinsam mit ihr die Richter des Internationalen Gerichtshofs zu wählen,
[...]
Jedes Ratsmitglied muss am Sitz der Vereinten Nationen jederzeit durch einen Delegierten vertreten sein. Der Rat kann Grundsätze für eine friedliche Beilegung festlegen. In manchen Fällen untersucht der Rat selbst den Sachverhalt und tritt als Vermittler auf. Führt ein Konflikt zu bewaffneten Auseinandersetzungen, so bemüht sich der Rat zu allererst um eine möglichst rasche Beendigung der Kampfhandlungen.
Ferner kann der Rat Militärbeobachter oder Friedenssicherungstruppen entsenden, um zum Abbau der Spannungen beizutragen, die gegnerischen Streitkräfte von einander zu trennen und die Lage insgesamt so weit zu beruhigen, dass nach einer friedlichen Beilegung des Konflikts gesucht werden kann.
Gemäß Kapitel VII der Charta kann der Rat Zwangsmaßnahmen, etwa auch Wirtschaftssanktionen, Waffenembargos, Finanzsanktionen, ein Verbot von Reisetätigkeiten oder gemeinsame Militäraktionen beschließen.
Seit 1993 befasst sich eine Arbeitsgruppe der Generalversammlung mit der Reform des Sicherheitsrats. Zu den behandelten Fragen zählt unter anderem eine ausgewogene Vertretung und die Erhöhung der Mitgliederzahl.
(Quelle: www.un.org/Docs/sc)